Hinweise zu Lagerfeuern


Lagerfeuer auf öffentlichem Grund

Lagerfeuer auf dem öffentlichem Gebiet innerhalb der Landeshauptstadt Dresden sind nur an fünf Stellen an der Elbe erlaubt: Moritzburger Straße, Eisenberger Straße, Drachenschänke, Trillemündung Loschwitzbach und Laubegaster Straße in Hosterwitz.
Die Benutzung dieser Feuerstellen ist nur mit (kostenpflichtiger) Erlaubnis der Stadt Dresden möglich! Nähre Informationen finden Sie hier: www.dresden.de

Lagerfeuer auf privatem Grund

Lagerfeuer auf dem eigenen Grundstück sind erlaubt, solange keine (Grün-)Abfälle verbrannt werden und Nachbarn übermäßig mit Rauch belästigt werden.
Jeder Schaden der durch ein Lagerfeuer entsteht ist durch den Entzündenen zu verantworten. Versichern Sie sich deshalb, dass im näheren Umfeld keinerlei brennbare oder gefährdete Stoffe liegen.
Das Feuer darf niemals unbeaufsichtigt sein. Bedenken Sie, dass Minderjährige keine geeignete Aufsichtspersonen sind.
Halten sie für den Notfall immer ein Löschgerät bzw. -mittel bereit!
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