Pflichtfeuerwehr Pillnitz

Nachdem die nach der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pillnitz vorhandene Begeisterung zur Mitarbeit der Einwohner von Hosterwitz, Pillnitz, Oberpoyritz und Söbrigen verflogen war, machte sich durch Ausscheiden der Gemeinde Söbrigen aus dem Feuerlöschverband und durch Austritte von Kameraden ein erheblicher Mangel an geeigneten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bemerkbar. Der Vorstand des Verbandes und die Gemeindevorstände sahen sich deshalb zur Bildung einer Pflichtfeuerwehr-Reserve veranlasst.

Der Beschluss dazu erfolgte am 9. November 1891 und verpflichtete alle geeigneten männlichen Einwohner der drei Gemeinden zur Mitarbeit. Befreit vom Dienst waren körperlich und gesundheitlich Ungeeignete oder Personen mit zwingenden, nachgewiesenen Gründen, ferner Geistliche, Ärzte und königliche Beamte. Bei unentschuldigtem Fernbleiben zu den angesetzten Diensten erfolgte Bestrafung mit bis zu 30 Reichsmark durch gemeindlichen Vollzug.

Die Anzahl der dienstverpflichteten Männer betrug zeitweise über 50 Personen. Zu den Aufgaben der Pflichtfeuerwehr gehörte die Absperrung des Brandplatzes, Bewachung des geretteten Eigentums der Geschädigten sowie Bedienung der Handdruckspritzen. Dies wurde in der Regel vierteljährlich geübt und vom Verbandsvorstand bestimmten, geeigneten aktiven Feuerwehrleuten angeleitet und durchgeführt. Aus den vorhandenen Unterlagen geht hervor, dass die Gemeindebehörden in ständiger Auseinandersetzung mit dienstunwilligen Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr standen.

Zu Beginn des Jahres 1933 zeichnete sich eine Umstrukturierung des Feuerlöschwesens durch die Nationalsozialisten ab, in deren Verlauf eine neue Feuerlöschordnung der Gemeinde mit der gleichzeitigen Auflösung der Pflichtfeuerwehr zum 2. Juni 1933 beschlossen wurde.

Eine verschärfte Form der Dienstverpflichtungen zur Freiwilligen Feuerwehr erfolgte im Zweiten Weltkrieg. Schon vor dessen Beginn war 1937 durch Erhebung die Mannschaftsstärke und technische Ausrüstung für den Luftschutzfall festgestellt und 1938 Listen von so genannten Ergänzungskräften für den Mobilisierungsfall angefertigt worden. Dies endete ab 1943 mit der Notdienstverpflichtung von auch völlig ungeeigneten und vom Wehrdienst befreiten Männern, Bildung von Frauen- und Mädchengruppen, so genannter "Helferinnen der Feuerwehr", und Gruppen der "HJ-Feuerwehr" mit Jungen ab 14 Jahren. Von diesen wurde während der Luftangriffe zum Teil Übermenschliches geleistet.
Zu den zahlreichen Opfern dieser Einbeziehung von Zivilpersonen in die Kriegshandlungen ist leider sehr wenig bekannt.
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